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Technische Vorschriften 2015

REGELN UND TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Kapitel I.
1. Amateur-Rallyecross (früher Autorallyecross) ist ein sportliches Unternehmen, ein für
Personenkraftwagen und Fahrzeuge eigener Konstruktion ausgeschriebenes Autorennen,
das auf einem geschlossenen Rundkurs stattfindet.
2. An den Rennen nehmen Fahrer mit Wagen teil, die in festgelegte Gruppen eingestuft
sind.
3. Die Rennen werden auf einer geschlossenen Strecke mit befestigter und unbefestigter
Oberfläche ausgetragen.
4. Jeder Fahrer, einschließlich seiner Begleitung, nimmt an den Rennen auf eigene
Verantwortung und eigenes Risiko teil. Er nimmt die Verantwortung für Schäden auf
sich, die außerhalb der Rennstrecke den Zuschauern, Veranstaltern, den Mitgliedern des
Begleitteams und den Fahrern zugefügt werden. Diese Verantwortung kann er mittels
einer einmaligen oder ganzjährigen Versicherung bei einer beliebigen
Versicherungsgesellschaft versichern lassen.
5. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Versicherung der Fahrer, der Mechaniker und
der Begleitungen zu gewährleisten.
6. Der Veranstalter des Rennens trägt keinerlei Verantwortung für Schäden, die den
Teilnehmern des Rennens in Bezug auf ihre Gesundheit, an den Fahrzeugen und
Sachwerten im gesamten Rennareal entstehen.
7. Für das Verhalten seiner Begleitung und der Mechaniker ist stets der Fahrer voll
verantwortlich. Kommt es zu einem verbalen oder physischen Angriff auf einen anderen
Fahrer, ein Mitglied des Begleitteams oder den Veranstalter durch einen Fahrer oder ein
Mitglied der Begleitung, wird der Fahrer mit dem Ausschluss vom Rennen bestraft! In
der Gruppe Junior ist die verantwortliche Person der auf der Anmeldung unterzeichnete
gesetzliche Vertreter.
8. Der Fahrer ist verpflichtet, unbedingt die Weisungen des Veranstalters, der
Sportkommissare, der technischen Kommissare, ggf. weiterer beauftragter Personen zu
respektieren.
9. Das Testen der Fahrzeuge ist nur auf der Rennstrecke in der durch die Veranstalter
festgelegten Zeit oder nach Vereinbarung mit ihnen erlaubt. Im Parkbereich der
Rennmaschinen ist jedwedes Testen des Fahrzeugs streng verboten.
10. Der Fahrer ist verpflichtet, auf dem Renngelände die Kontaminierung des Bodens zu
vermeiden. Unter jedem Fahrzeug muss sich im Parkbereich eine undurchlässige Plane
der Abmessung von mindestens 4 x 3 Metern befinden.
11. Der Fahrer haftet für das Aufräumen des Standortes seines Teams im Parkbereich vor
dem Verlassen des Renngeländes.
12. Z e i t plan d e s R e nn e n s :
8:00 - 1 0 : 0 0 Administrative Abnahme + Technische Abnahme
10:00 - 10:15 Besprechung mit den Fahrern
10:30 - 11:00 Trainingsläufe
cca 11:30 Start der 1. Serie der Vorläufe
cca 15:30 Vorausgesetzter Start der Finalrennen
16:00 Siegerehrung
Der Direktor des Rennens hat das Recht, die festgelegten Termine je nach der
aktuellen Situation zu verschieben!
 
II. FAHRER
1. Fahrer kann ein zum Lenken eines Kraftfahrzeugs befähigte Person mit einem gültigen
Führerschein für PKW – mit Ausnahme für die Gruppe Junior.
2. Bedingung der Annahme des Fahrers zum Rennen ist die Bezahlung der Startgebühr und
die Absolvierung der administrativen sowie technischen Abnahme.
3. Der Fahrer darf weder vor dem Rennen noch während des Rennens alkoholische
Getränke und andere Narkotika konsumieren, wobei der Veranstalter das Recht hat, die
Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren. Bei Verweigerung der Kontrolle wird der
Fahrer vom Rennen ausgeschlossen.
4. Jeder Fahrer darf im Rennen lediglich ein Fahrzeug benutzen. Der Austausch in der
Gruppe ist verboten. Mit einem anderen Fahrzeug darf er lediglich in einer anderen
Division an den Start gehen.
5. Der Fahrer kann nur mit einer Nummer starten. Sofern zwei Fahrer auf derselben
Maschine fahren wollen, haben sie dies dem Veranstalter bekanntzugeben und die
Nummer bei jeder Fahrt zu ändern.
6. Obligatorische Mindestausrüstung des Fahrers: Overall aus widerstandsfähigem Material
(nicht einmalig), für den Straßenverkehr genehmigter Helm, Handschuhe.
7. Der Fahrer muss die obligatorische Mindestausrüstung tragen und ab dem Zeitpunkt der
Aufstellung am Startgitter bis zur Ankunft im Parkbereich der Rennmaschinen durch
ordnungsgemäß befestigte Sicherheitsgurte gesichert sein. Entkleiden darf er sich erst
nach Erreichen eines sicheren Ortes und nur in dem Falle, wenn das Fahrzeug steht und
sich nicht selbsttätig in Bewegung setzen kann. Sofern er die Strecke durch erneutes
Anfahren verlässt (z.B. nach der Freimachung) hat er wiederum die obligatorische
Mindestausrüstung zu tragen.
8. Auf dem gesamten Renngelände ist es untersagt, in einem Renn-Special eine weitere
Person mitzuführen!
9. Alle Fahrer sind verpflichtet, sich nach den Bestimmungen dieser Regeln zu richten und
sie einzuhalten.
 
III. STARTGEBÜHR
1. Die Startgebühr für jeden, an den Start gehenden Teilnehmer beträgt 1.500,- CZK für ein
Rennen und wird bei der formalen Abnahme erhoben (in der Währung € gemäß dem,
seitens des Direktors des Rennens bekanntzugebendem Kurs). In der Startgebühr ist auch
der Eintritt für 2 Mechaniker, ebenso das Parken für das Begleitfahrzeug, ggf. den
Rollwagen (Tieflader), umfasst. Weitere Mitglieder der Begleitung werden als Zuschauer
mit der Pflicht, Eintritt zu bezahlen, erachtet. Die Startgebühr haben auch alle Mitglieder
des AMK Domažlice in voller Höhe zu entrichten.
2. Die gesamte Startgebühr wird in dem Falle zurückerstattet, wenn das Fahrzeug bei der
technischen Abnahme nicht akzeptiert wird, oder im Falle, wenn sich der Fahrer binnen
10 Minuten nach Beendigung der Trainingsläufe abmeldet.
3. Die Startgebühr verfällt zugunsten der Veranstalter, wenn der Fahrer nicht an den Start
geht, bei einem Rücktritt vom Rennen nach dem ersten Vorlauf sowie im Falle der
Disqualifikation des Fahrers.
 
IV. STARTNUMMERN
1. Bedingung der Abnahme des Fahrzeugs ist unter anderem die Einhaltung nachstehender
Grundsätze bei der Kennzeichnung der Fahrzeuge mit den Startnummern.
An der Seite des Fahrzeugs:
- weißer Untergrund, der über die Ziffern um 5 cm auf jeder Seite hinausreichen muss,
- Ziffern schwarzer Farbe mit einer Mindesthöhe von 28 cm, einer Strichbreite von min.
2,5 cm.
Auf dem Dach des Fahrzeugs:
- in der Längsebene 2 Nummern einer Mindesthöhe von 18 cm, einer Strichbreite von 2
cm.
Bei weißer Karosserie ist die Nummer schwarz zu umrahmen.
2. Die Auswahl der Nummern überlässt der Veranstalter dem Ermessen des Fahrers, wobei
die erste Ziffer die Gruppe bestimmt, indem die restlichen Ziffern mit den Veranstaltern
zu vereinbaren sind:
- Sie müssen mindestens dreistellig und dürfen höchsten vierstellig sein:
- für die Gruppe "Junior": 1..
- für die Gruppe "do 1400": 2..
- für die Gruppe "do 1600": 3..
- für die Gruppe "über 1600": 4..
- für die Gruppe "4x4": 5..
- für die Gruppe "Buggy": 6.., 7..
- für die Gruppe "Stock Car": 8.., 9..
V. TECHNISCHE ABNAHMEN
1. Jedes Rennfahrzeug muss vor dem Rennen die technische Abnahme absolvieren.
2. An der Abnahme nimmt pflichtgemäß der Fahrer teil + maximal ein Mechaniker
(freiwillig).
3. Der Fahrer nimmt an der Abnahme einschließlich der obligatorischen Ausrüstung gemäß
Kapitel II., Punkt 6, teil.
4. Jedes Fahrzeug erhält vom Veranstalter eine sog. Technische Karte, in welcher die
festgestellten Mängel und Empfehlungen eingetragen werden. Diese hat der Fahrer bei
jeder weiteren Abnahme während der Saison vorzulegen.
5. Die festgestellten Mängel können vor Ort behoben werden, sodass um eine neue
Abnahme ersucht werden kann.
6. Das Fahrzeug, welches in der technischen Abnahme nicht besteht und dessen Mängel
behebbar sind, kann bis zum Zeitpunkt der Beendigung der freien Trainingsläufe um die
Wiederholung der technischen Abnahme ansuchen.
 
VI. STARTEN
1. Der Start wird durch eine Ampel signalisiert. Ampel vor dem Start – rotes Licht bedeutet
die Vorbereitung und im Zeitintervall von 10 Sekunden leuchte Grün auf – START.
2. Der vorzeitige Start (Fehlstart) des Fahrers zum Vorlauf wird mit der Neupositionierung
in die letzte Reihe des Startgitters hinter die übrigen Fahrer bestraft. Der wiederholte
Fehlstart in diesem Lauf hat den Ausschluss von diesem Vorlauf zur Folge. Dies gilt
nicht für Finalläufe, wo der Fahrer beim ersten Fehlstart lediglich mit einer Verwarnung
sanktioniert und beim zweiten Fehlstart vom Finale ausgeschlossen wird.
3. Der Platz am Startgitter wird für die Vorläufe durch Verlosung festgelegt – gelost wird
mittels einer Software ohne Eingriff seitens der Veranstalter!!!
Für das Finale gilt der Grundsatz, dass sich die Fahrer die Plätze am Start in der
Reihenfolge des Erfolgs bei den Vorläufen wählen (Fahrer mit den meisten Punkt ist an
erster Position …).
4. Nach dem Start – bis zur Rampe der Lichtanlage – muss der Fahrer in der Spur fahren, in
der er gestartet ist. Die Nichteinhaltung wird mit einer Verwarnung, das Verursachen
eines Unfalls mit dem Ausschluss bestraft.
 
VII. FAHRREGELN
1. Das Bemühen um den absichtlichen Kontakt mit dem Fahrzeug des Rivalen zum Zwecke
seines Umdrehens, ggf. seines Abdrängens von der Strecke ist verboten und wird gemäß
Kapitel VIII. bestraft.
2. Während des Rennens ist es verboten, vorsätzlich in den fahrenden oder stehenden
Wagen des Rivalen zu stoßen.
3. Der Fahrer hat alles zu tun, was in der gegebenen Situation möglich ist, um eine Kollision
zu verhindern.
4. Der Fahrer ist verpflichtet, die Flaggenzeichen und die sonstigen Weisungen der
Veranstalter zu respektieren.
5. Im Falle einer Panne des Fahrzeugs hat er die Strecke nach Möglichkeit zu verlassen.
6. Beim Anhalten ist das Fahrzeug bis zur sicheren Entfernung mit der gebührenden
Vorsicht zu verlassen.
7. Solange die Fahrt der übrigen Fahrzeuge nicht beendet ist, darf das Fahrzeug nicht
repariert werden.
8. Der Fahrer darf während der Fahrt nicht die Tür öffnen. Sofern eine jedwede Seitentür
beschädigt ist und nicht geschlossen gehalten werden können, ist die Fahrt sofort zu
beenden und die Strecke zu verlassen. Bei Verdeckung der Sicht durch die geöffnete
Kühlerhaube hat der Fahrer das Fahrzeug sofort und sicher außerhalb der Strecke
abzustellen.
9. Eine "Vergeltung" wird mit sofortiger Disqualifikation vom Rennen bestraft.
 
VIII. SANKTIONEN
1. Die Bestimmung des Kap. VII. verletzende Fahrweise: Verwarnung, Ausschluss vom
Vorlauf, Ausschluss vom Rennen, bedingter Ausschluss von der Serie, Ausschluss von
der Serie. Über die Sanktion entscheidet der Sportkommissar.
2. Abkürzung der Strecke, indem dem Fahrer ein Vorteil entstand – Ausschluss vom
Vorlauf. Die Nichteinhaltung der durch den Veranstalter festgelegten Strecke am Tage
des Rennens – Ausschluss vom Vorlauf.
ERLÄUTERUNGEN:
V e r w a rnun g : Der Fahrer kann den Vorlauf fortsetzen. Die zweite Verwarnung im selben
Vorlauf bedeutet den A usschluss vom Vorlauf. Die dritte Verwarnung in einem Rennen =
Auss c hluss vom R e nn e n
Auss c hluss vom Vo r la u f : Dieser in die klassifizierten einbezogen, der Fahrer kann im Rennen
fortfahren.
Disqu a l i fik a t i on : Der Fahrer wird vom gesamten Rennen ohne Anspruch auf eine
Punktbewertung der Vorläufe ausgeschlossen und mit der Punktezahl 0 klassifiziert. Dieses
Rennen wird bei der Summe der Punkte für die gesamte Saison gestrichen!
Auss c hluss vom F inal e : Der Fahrer auf dem letzten Platz des jeweiligen Finalrennens
klassifiziert.
 
IX. FLAGGENSIGNALISIERUNG
1. Gelbe Flagge = Signalisierung einer Gefahr, es gilt das Verbot des Überholens ab dem
Ort des Flaggenzeichens bis zum Unfallort. Unter Überholen ist auch das Einholen des
Rivalen vor sich auf seinem Niveau zu verstehen. Der Rennteilnehmer muss bis zum
Passieren des Unfallortes hinter dem Fahrzeug des Rivalen bleiben!
2. Rote Flagge = Abbruch des Rennens. Die Rennteilnehmer stellen den Wettkampf ein und
fahren in ruhiger und sicherer Fahrt bis zum Startbereich, wo sie weitere Informationen
erhalten.
3. Schwarzweiße, diagonal geteilte Flagge = Verwarnung des Fahrers.
4. Schwarze Flagge = Ausschluss des Fahrers vom gegebenen Lauf. Dieser ist verpflichtet,
die Strecke unverzüglich durch Ausfahrt ins Depot zu verlassen. Fortsetzung der Fahrt =
Disqualifikation.
5. Schachbrettflagge = Ziel des Rennens für alle Fahrer auf der Strecke. Die „um eine
Runde“ zurückliegenden Fahrer begeben sich nach Aushängen der Schachbrettflagge
und Depot, indem die nichtabsolvierten Runden nicht beendet werden – gleiches System
wie bei den Rundstreckenrennen!
 
X. PROTESTE
Einen Protest kann lediglich ein Fahrer (sein gesetzlicher Vertreter) in mündlicher Form mit
einer Einlage von 5.000,-- CZK sofort nach Absolvierung des jeweiligen Laufes einbringen.
In schriftlicher Form ist der Protest spätestens bis zum Beginn der Verhandlung des Protestes
einzubringen. Je nach der Schwere des Protestes entscheidet die "beratende Kommission"
über den Zeitpunkt und die Art der Verhandlungen des Protestes. Die Triftigkeit des Protestes
beurteilt die beratende Kommission.
Im Falle der Berechtigung des Protestes wird dem Protestierenden die Einlage in voller Höhe
zurückerstattet. Bei einem unberechtigten Protest verfällt die Einlage zugunsten des
Veranstalters des Rennens.
Bei der Erhebung eines technischen Protestes, dessen Lösung durch die Demontage eines
Teils des Fahrzeuges bedingt ist, wird eine Kaution hinterlegt, die zur Deckung der Kosten in
Verbindung mit der erforderlichen Demontage (einschließlich der Rückführung in den
ursprünglichen Zustand), ggf. der Mietung einer Werkstatt, der den Spezialisten zuerkannten
Gebühren, der Reiseunkosten des Sportkommissars und des Technischen Kommissars
bestimmt ist. Die Höhe der Kaution legt nach der Konsultation mit dem Technischen
Kommissar der Sportkommissar fest. Ohne Hinterlegung der festgelegten Kaution wird der
technische Protest nicht verhandelt. Im Falle, dass der Protest als berechtigt anerkannt wurde,
wird die Kaution der protestierenden Partei zurückerstattet. Im gegenteiligen Falle werden
von der Kaution die aufgewendeten Kosten für die Rückführung des Protestgegenstandes in
den ursprünglichen Zustand bezahlt. Im Falle, dass die Kosten die hinterlegte Kaution
übersteigen, ist die protestierende Partei verpflichte, der anderen Partei die Differenz zu
erstatten. Über die Berechtigung des Protestes entscheidet die beratende Kommission, wobei
ihre Entscheidung endgültig und nicht mehr zu ändern ist.
 
XI. SYSTEM DES RENNENS UND PUNKTBEWERTUNG
1. Verlauf des Rennens: Jeder Fahrer hat das Recht, 4 grundlegende Vorläufe zu
absolvieren, in denen er Punkte für die Platzierung erlangt. Die drei besten Ergebnisse
werden für die Vorfinalbewertung addiert. Im Falle einer übereinstimmenden Punktezahl
entscheidet die bessere Platzierung im ersten Vorlauf, danach das Los. Für die
Klassifizierung ist es notwendig, dass der Fahrer mindestens 2 Vorläufe beendet hat.
Sofern er zwei Vorläufe nicht beendet, kann er im Gesamtrennen nicht klassifiziert
werden. Jeder der Vorläufe wir in 4 Runden gefahren. Die Finalläufe werden in 6 Runden
gefahren.
2. Die Mindestanzahl der Autos für den Start der Gruppe bei voller Punktbewertung beträgt
5 Wagen. Über die Ausschreibung des Starts oder die Zusammenlegung der Gruppen
bzw. über die Ausschreibung einer weiteren Gruppe entscheidet der Direktor des
Rennens am Tage der Austragung des Rennens. Bei einer hohen Anzahl der in der
gegebenen Gruppe Zurückgetretenen behält sich der Direktor des Rennens das Recht auf
Stornierung des Vorlaufes, ggf. auf den Zusammenschluss der Vorläufe in verschiedenen
Gruppen zum Zwecke der Beschleunigung und des attraktiveren Verlaufs des Rennens
vor. Diese Regel kann jederzeit während des Rennens angewendet werden.
3. Der Finallauf wird in 6 Runden gefahren. Die Fahrer mit dem Recht der Teilnahme am
Finale werden gemäß der Rangfolge im Finallauf, ggf. gemäß der Rangfolge in den
Vorläufen gepunktet. Über die Ausschreibung des Finales B entscheidet der Direktor des
Rennens anhand der Anzahl der Rennteilnehmer in der Gruppe.
4. Die Punktbewertung in allen Gruppen für den 1. – 15. Platz ist folgende:
1. Platz 20 Punkte // 2. 17 Pkt. // 3. 15 Pkt. // 4. 13 Pkt. // 5. 12 Pkt. // 6. 11 Pkt. // 7.
10 Pkt. // 8. 9 Pkt.// 9. 8 Pkt. // 10. 7 Pkt. // 11. 6 Pkt. // 12. 5 Pkt. // 13. 4 Pkt. // 14. 3
Pkt. // 15. 2 Pkt.
5. Bei der Ermittlung der Gesamtergebnisse der Serie entscheidet bei Übereinstimmung der
Punkte die bessere Platzierung in den einzelnen Rennen.
6. Ab Saison 2015 werden alle Rennen eingerechnet.
 
XII. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
1. B e k a nntgeg e b e n e G r up p e n:
1. Gruppe JUNIOR bis 1400 cm3
2. Gruppe bis 1400 cm3
3. Gruppe bis 1600 cm3
4. Gruppe über 1600 cm3
5. Gruppe – 4x4 – Allradantrieb (ohne Einschränkung des Hubraums)
6. Gruppe - Buggy (ohne Einschränkung des Hubraums, ggf. zusammengelegt mit
der Gruppe 5)
7. Gruppe – Stock-Car
8.Gruppe
Racerbuggy
Für die Gruppe 7 gelten die durch die Organisation BSCV herausgegebenen
technischen Vorschriften!!! Die Fahrer der Gruppe Stock-Car sind verpflichtet, bei
der Teilnahme an den Rennen des Amateur-Rallyecross auf die erhöhte Sicherheit
bzgl. der erreichten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu achten.
2. Allgem e ine t ec hnisc h e V ors c hri f ten für alle Gruppen.
Die G r undlage des Rennwagens (weiter nur Wagen) ist ein s e ri e nmäß i g h e rg e stell t e r
P e rson e nkraft wa g e n (außer Gruppe 6). Das Fahrzeug muss das mit dem Serienwagen
gegebenen Typs identische Skelett besitzen (außer Gruppe 6 und 7). Der Wagen muss
geschlossen, mit nicht abnehmbarem Dach sein. Die Anzahl der Türen ist beliebig. Es
darf kein Fahrzeug mit abmontierten Oberflächenteilen (Türen, Deckel, Kotflügel,…) an
den Start gehen. H a l t er , Silentblöcke des Motors, des Getriebes, der Achsen usw. können
modifiziert - armiert werden.
Eine S c hut z kufe am unteren Teil des Fahrzeugs ist im Rahmen der
Grundrissabmessungen erlaubt.
Der Motor, das Getriebe, die Leitungen, einschließlich Differential, können ohne
Einschränkung gemäß der gegebenen Gruppe (Hubraum) angepasst werden.
Der K o e f f i z ient für die Umrechnung der Aufladung ist mit 1,4 festgelegt.
D e r Abst a nd und die S pur we i t e der Achsen sind gegenüber der Serienausführung unter der
Voraussetzung nicht verbindlich, dass die Lauffläche der Reifen den Grundriss des
Fahrzeugs nicht überragt. Dies gilt auch im Falle der Verwendung verschiedener Arten und
Breiten der im Verlaufe des Rennens montierten Räder.
Jedwede Änd e rung e n v on T e i l e n d e s F a hrg e s t e l l s , der Achsen, der Lenkung, der
Stoßdämpfer und der Federung sind unter der Voraussetzung erlaubt, dass diese Änderungen
nicht über den Grundriss des Fahrzeugs hinausragen.
Die betrieblichen Br e m s e n müssen funktionstüchtig bzw. Zweikreisbremsen sein. Eine
Parkbremse ist nicht obligatorisch.
Die S p e r r e d e r L e nks ä ule ist zu entfernen.
Die Entlastung der Karosserie kann unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Skelett des
Wagens seine Komplexität und Festigkeit behält (z.B. mittels Konstruktionslösung eines
Sicherheitsrahmens). Das Abnehmen von Teilen der Karosserie – Motorhaube, Kofferklappe
u. Ä. ist nicht erlaubt, auch nicht infolge eines Unfalls.
Die Außenteile der Karosserie können durch nichtmetallische, nichtsplitternde
Materialien gleicher Funktion, einschließlich der Ausführung KIT-CAR, ersetzt werden. Eine
Qu e rst r e be zwischen den Stoßdämpfern der Federung ist erlaubt.
Die vor d e re S toßs t a nge und ihre Armierung (einschließlich der Befestigung) müssen
serienmäßig sein und die Mindestabmessungen der Originalteile erreichen. Die
Armierung der vorderen Stoßstange kann lediglich durch die Abnahme vom Material
abgeändert werden. Sie darf nicht versteift werden.
Die W a nd d e s Kühl er s , ggf. die obere Strebe, darf lediglich aus Gründen des
Aggregatschutzes angepasst und verstärkt werden, jedoch nur so, dass hierdurch nicht die
Konstruktion der Stoßstange und anderer Teile des Wagens verstärkt wird, mit denen in den
Rivalen gefahren werden könnte.
Die A r m i e rung d e r K a r osse r i e , insbesondere zur Erhöhung des Schutzes des Fahrers,
wird dringend empfohlen.
In der Kabine des Wagens kann fest ein S ich e rh e i t s k ä fig – ein Schutzrahmen – zum Schutze
des Fahrers eingebaut werden (Die Vorschriften für die Parameter des Käfigs – des Rahmens
sind in der Anlage angeführt).
Die Abmessungen des Sicherheitskäfigs sind so zu wählen, dass der Helm des im Sitz
angegurteten Fahrers während der Fahrt an kein Teil des Rahmens anstoßen kann. Die Rohre
in der Nähe des Kopfes sind mit weichem Material abzudecken.
D a s A r matu r e nbr e tt k a nn g ä n z l i c h e ntf e rnt w e rd e n .
Die F ußbod e nmatten und die P ols t e rung der Decke sind zu entfernen, die freigelegten Kanten
sind abzurunden oder zu verdecken Entfernt werden können auch weitere Füllungen.
Die Mechanismen des F e nste r h e b e rs und die sonstigen unwesentlichen Teile können
entfernt werden.
Es ist e in R e n n f a hr e r si t z vorg e s c hri e b e n ! Dieser muss den Fahrer bis zur Kopfstütze voll
stützen. Die sonstigen Sitze können entfernt werden. Die S ich e r h e i t sgurte m üssen m i nd e stens
Vi e r p unktgurte (vi e r B e f e st i g ung e n a n d e r K a ross e r i e , ggf. a m R a hmen) s e in , die so b e f e st i gt
sind , d a ss die S c hu l te r gurte je we i l s e inen B e f e st i gungspunkt h a b e n ( a uß e r G ruppe 7 ) . Di e s e r
muss g e g e n e i n H e r a usr e ißen g e sich e rt s e in. Än d e run g e n d e r G u rte wie N e uste p p e n sind
v e rbot e n .
Die Tür auf der Seite des Fahrers muss so zu öffnen sein, dass der Fahrer den Wagen
ohne Komplikationen schnell verlassen kann. Der Türmechanismus muss von innen und von
außen zu öffnen sein. Sofern er an einen anderen Ort verlegt ist, muss dieser durch eine
markante Farbe gekennzeichnet sein. Der Fahrer muss an die Öffnung auch bei
angeschnallten Gurten gelangen können. Sofern die Verglasung des Wagens beibehalten wird,
müssen die Türen auf beiden Seiten zu öffnen sein. In den sonstigen Fällen ist der
Fluchtbereich für den Fahrer auf der gegenüberliegenden Seite seines Sitzes durch eine
Öffnung zu gewährleisten. Die Türen können armiert sein, das Glas in den Türen muss mit
einer Folie gegen ein Zersplittern versehen oder durch ein anderes, nichtsplitterndes
durchsichtiges Material ersetzt sein. Ist es durch ein Geflecht ersetzt, dürfen die Maschen
nicht größer als 6x6 cm sein.
Die W indschut z s c h e ibe muss mindestens durch zwei Halterungen unten durch zwei oben
gesichert sein, die an der Karosserie befestigt sind (Schrauben, Nieten). Wird sie durch ein
Netz ersetzt, dürfen die Maschen nicht größer als 3x3 cm sein.
Die Abs c hleppöse hat jeder Wagen vorn und hinten zu haben. Sie dürfen den Grundriss des
Wagens nicht überragen, sie müssen mit einer markanten Farbe und einem Pfeil (ggf. anders)
an der Karosserie des Wagens gekennzeichnet sein. Die Abschleppösen (vorn und hinten)
müssen die Kraft beim eventuellen Bergen des Fahrzeugs aushalten. Ist die Abschleppöse am
Wagen nicht vorhanden, oder hält sie der Kraft beim eventuellen Bergen des Fahrzeugs
nicht stand, wird die allfällige Beschädigung des Fahrzeugs nicht berücksichtigt, indem das
Fahrzeug in jedweder Weise geborgen wird!! Die Abschleppöse muss so große sein, dass
ein Standardhaken eines Durchmessers von 5 cm angeschlossen werden kann!!!
Die B e leu c htung d e s W a g e ns ist zu demontieren und die Öffnungen sind verformbarem
Material zu verdecken. In den Verkleidungen können Öffnungen für die Luftzufuhr sein. Der
Akkumu l ator kann beliebig platziert werden, jedoch stets in einer Box mit Kappe und
sämtlich, ordentlich an der Karosserie verankert. Im Falle der serienmäßigen
Platzierung ist die Box nicht obligatorisch, allerdings ist die Befestigung zu armieren und der
Akku gegen ein Auslaufen zu sichern. Die Serienbefestigung lediglich am Boden des
Akkumulators ist verboten.
Der Wagen kann mit einem T re nns c h a l te r ausgestattet sein, der das Trennen aller Schaltkreise
und das Abstellen des Motors ermöglicht. Ein Trennschalter muss in Reichweite des
angegurteten Fahrers sein. Der zweite muss leicht von außen erreichbar sein, am unteren Teil
der linken Säule der vorderen Fensters. Es ist auch eine Seilzugbedienung möglich. Alles
muss markant mit einem Pfeil (oder anders) gekennzeichnet sein.
Die Br e ms l e u c h t e n sind obligatorisch. Zwei Leuchten mit Lampen von mindestens 21 W
müssen in der Durchsicht des Heckfensters positioniert sein.
N e b e l- b z w . S taubs c h e inw e r f e r müssen für die Dauer des Rennens ständig leuchten. Die
Positionierung zwischen den Bremsleuchten ist optimal. Die LED-Technologie ist
erlaubt.
Sonstige Änd e rung e n d e r El e ktroins t a l l a t i on sind beliebig. Sicherungen sind nicht
vorgeschrieben.
Der Auspu f f und seine Ausmündung müssen nach hinten oder zur Seite in der hinteren
Hälfte des Wagens weisen. Die Ausmündung darf nicht auf den Boden gerichtet sein. Das
Auspuffsystem muss zumindest mit einem Schalldämpfer mit einem angemessenen
Wirkungsgrad versehen sein. Das Auspuffrohr kann durch das Innere der Kabine unter der
Voraussetzung geführt werden, das der Schutz des Fahrers vor einer Verbrennung und bei
einer Kollision bzw. bei einem Notausstieg gewährleistet ist.
Der Fahrer ist wirksam vor einem Einwirken der Betriebsflüssigkeiten (insbesondere vor
heißem Wasser, Öl, Benzin u. Ä.) zu schützen. Allfällige weitere Rohrleitungen in der
Kabine des Wagens müssen durch eine Verkleidung geschützt sein, damit sich der Fahrer
beim Notausstieg aus dem Wagen nicht verletzt.
Kühl e r – Sein Typ, seine Größe und Platzierung sind beliebig. Der Kühler in der Kabine
muss ausreichend durch eine Trennwand abgetrennt sein, damit die herausspritzende
Flüssigkeit den Fahrer nicht direkt berühren kann.
Der serienmäßige K r a ftstof f tank ist nur unter der Bedingung erlaubt, dass er von unten
gegen eine Beschädigung im gesamten Grundriss durch ein eisernes Blech einer Stärke
von mindestens 3 mm geschützt ist.
Die Verwendung eines anderen als serienmäßigen Tanks ist nur unter Einhaltung
nachstehender Grundsätze erlaubt: Platzierung in einem Teil des Wagens mit geringem
Risiko einer Deformation, bei fester Verankerung, gesichert gegen das Entweichen von
Kraftstoff unter jedweden Bedingungen, wobei die Luftzufuhr nicht in der Nähe des
Fahrers befindlich sein darf; maximale Kraftstoffmenge beim Start 20 Liter.
Jeder Wagen muss mit einem wirksamen Schmutzfänger (Schmutzlappen) an der
Antriebachse versehen sein. Das Fahrzeug muss mit funktionstüchtigen
Außenrückspiegeln versehen sein.
R e if e n sind beliebig erlaubt, weder die Abmessungen noch das Profil sind eingeschränkt.
Verboten sind Autocross- Spezial- oder abgeänderte Reifen mit einer Lücke zwischen den
Designfiguren in Querrichtung, die größer als 10 mm sind, sowie Reifen mit Spikes.
W e rbun ge n am Fahrzeug nicht eingeschränkt, wobei der Veranstalter das Recht hat, die
Werbung seiner Sponsoren an den Seitenflächen der Türen hinzuzufügen. Im Falle der
Weigerung kann er die Startgebühr um 50 % erhöhen.
 
XIII. VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINZELNEN GRUPPEN
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 1 - JUNIOR
Fahrer der Gruppe JUNIOR kann eine Person im Alter von 10 bis 18 Jahren werden, die am
Rennen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters teilnimmt, welcher die erforderlichen
Dokumente zur Vorlage bringt, die Anmeldung unterzeichnet, mit den Veranstaltern
verhandelt, auf die Bewegung des Fahrers im Gelände achtet und für ihn und sein Verhalten
verantwortlich ist.
Jeder Wagen dieser Gruppe muss die Allgemeinen technischen Bedingungen – Kap. XII, Art.
2 – erfüllen.
D e r maximale z ulässige Hub ra um d a rf 1400 c m 3 nicht üb e rs c h r e i t e n . Erlaubt ist lediglich ein
einachsiger Antrieb.
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 2 - bis 1400 cm3
Jeder Wagen dieser Gruppe muss die Allgemeinen technischen Bedingungen – Kap. XII, Art.
2 – erfüllen.
D e r maximale z ulässige Hub ra um d a rf 1600 c m 3 nicht üb e rs c h r e i t e n . Erlaubt ist lediglich ein
einachsiger Antrieb.
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 3 - bis 1600 cm3
Jeder Wagen dieser Gruppe muss die Allgemeinen technischen Bedingungen – Kap. XII, Art.
2 – erfüllen.
D e r maximale z ulässige Hub ra um d a rf 1600 c m 3 nicht üb e rs c h r e i t e n . Erlaubt ist lediglich ein
einachsiger Antrieb.
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 4 - über 1600 cm3
Jeder Wagen dieser Gruppe muss die Allgemeinen technischen Bedingungen – Kap. XII, Art.
2 – erfüllen.
D e r Hub r a um d e r Z y l i nd e r d e s Motors ist nicht e inges c h r ä nkt . Erlaubt ist lediglich ein
einachsiger Antrieb.
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 5 - 4x4
Jeder Wagen dieser Gruppe muss die Allgemeinen technischen Bedingungen – Kap. XII, Art.
2 – erfüllen.
Der Hubraum der Zylinder des Motors ist nicht eingeschränkt. D a s F a hrz e ug muss b e ida c hsig
a ng e tri e b e n s e in - m i t t e ls ständig e n Allr a d a ntri e bs 4x 4 . Fahrzeuge der Kategorie Off Road
(Suzuki Samurai, Suzuki Vitara, Jeep,...) sind untersagt!
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 6 - Buggy
Die Fahrzeuge müssen zumindest den durch die Organisation BSCV herausgegebenen
Vorschriften entsprechen.
In der Klasse 6 dürfen
nur buggy-fahrzeuge
teilnehmen.
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 7 - Stock-Car
Die Fahrzeuge müssen den durch die Organisation BSCV herausgegebenen Vorschriften
entsprechen. Fahrzeuge der Gruppe Stock-Car dürfen nur die in diesem Material angeführten
Reifen verwenden. Dasselbe gilt für die Schleppösen!!!
Für Stock-Car-Klasse sind folgende Vorschriften pflichtig:
Es sind nur minimal 4-Punkt-Sicherheitsgurte genehmigt – jeder Gurt muss eigenen Befestigungspunkt haben (zur Karoserie oder zum Überrollkäfig)
Sicherheitsgurt muss gegen dem Ausreißen gesichert werden, Nacharbeiten von Sicherheitsgurten (Umnähen) ist verboten
Lenkungsschloss muss entfernt werden
VORSCHRIFTEN FÜR DIE GRUPPE 8 – Racerbuggy
125, 160 und 250
Klasse 160ccm ist für beginnenden Fahrer ab 5 Jahre festgelegt.
Antriebseinheit ist umbaulose – Honda 160 – und getriebelose.
Klasse 125cc fahren Kinder von 6 bis 12 Jahre. Antriebseinheit ist Einzylinder
Otto-Motor, Umbaumöglichkeiten sind frei.
Klasse 250 cc fahren Kinder von 9 bis 14 Jahre. Antriebseinheit ist Einzylinder
Otto-Motor, Umbaumöglichkeiten sind frei.
FÜR ALLE GRUPPEN:
Parameter des Sicherheitsrahmens:
a) Rohrdurchmesser von 40 bis 50 mm, Wandstärke min. 3 mm,
b) Rohrarmierung im Bereich der Fahrertür in Kreuzform,
c) Höhe der Kreuzmitte min. 150 mm ab dem Holm des Fahrzeugs,
d) Mindestausführung des Rahmens gemäß beiliegender Skizze – siehe Anlage 1
e) Im Falle der Homologierung des Rahmens im Fahrzeug muss dieser zumindest die
Punkte b), c), d) erfüllen.
 
XIV. VERANSTALTER
1. Veranstalter des Rennens CHODISCHE STREITAXT 2015 ist der Motorsportklub des
Automoto-Klubs Domažlice im Autoklub der Tschechischen Republik (AČR).
2. Korrespondenzanschrift:
(Sekretär des Rennens)
Josef Výchart, Mánesova 532, 344 01 Domažlice
Tel.: 379 723 873 Handy: +420 737 816 327 E-Mail: amk.domazlice@gmail.com
(Direktor des Rennens)
Jiří Stieber, Stráž 55, 344 01 Domažlice
Handy: +420 702 039 718 E-Mail: amk.domazlice@gmail.com
(Funktionär für den Kontakt mit den ausländischen Fahrern)
Jan Hrbáček, Rohova 218, 344 01 Domažlice
Handy: +420 776 242 450 E-Mail: amk.domazlice@gmail.com
Jan Pek, Tel.: +420 379 723 700, E-Mail: pek@gymdom.cz
B e r a tende Komm i ss i on f ü r die V e rh a ndlung v o n P rot e ste n :
Direktor des Rennens, Sportkommissar, Technischer Kommissar, Sekretär des Rennens
3. Veranstaltungsort:
Renngelände des Automoto-Klubs (AMK) am Ende der Straße Cihlářská im
Industriegebiet der Stadt Domažlice.
4. Veranstalterkollegium:
Direktor des Rennens: Jiří Stieber, Tel. + 420 702 039 718
stellvertretender Direktor: Michal Vostárek, Tel.
+420724366601
Sekretär: Josef Výchart, Tel. + 420 737 816 327
technischer Kommissar: wird für jedes Rennen gesondert ernannt
Sportkommissar: wird für jedes Rennen gesondert ernannt
Leiter der Strecke: Václav Stieber, Tel. + 420 722 948 895
leitender Veranstalter: Jiří Stieber
technische Sicherstellung: Jiří Stieber, Václav Stieber, Vít Nejdl...
Hauptkassiere: Josef Výchart, Zdeňka Výchartová
5. Die Veranstalter behalten sich die Möglichkeit der Änderung sowohl in der
Zusammensetzung der Veranstalter, als auch in den Kalenderterminen vor.
6. Terminänderungen werden den registrierten Teilnehmern in Form einer SMS spätestens
einen Tag vor der Austragung des Rennens, in Ausnahmefällen einer unerwarteten
Kalamität bis 5 Uhr morgens am Tage des Rennens bekanntgegeben.
Vítězové sezóny 2015
CHODSKÝ ČAKAN
Divize do 1600 ccm:
1. 309 Březina Petr
2. 404 Hiltner Willi
3. 217 Kadlec Petr
 
Divize nad 1600 ccm:
1. 956 Beck Franz
2. 475 Šindelář Jan
3. 478 Nolč Jiří
 
Divize Junior:
1. 121 Werkstetter Sabrina
2. 228 Páník Jan
3. 11 Tumpach Pavel
 
Divize do 1400 ccm:
1. 269 Rejžek Tomáš
2. 231 Polesný Jan
3. 237 Barták Vlastimil
 
Divize 4x4:
1. 50 Brunát Stanislav
2. 543 Russ Simon
3. 47 Neugebauer Andi
 
Divize Buggy:
1. 61 Gebendorfer Jürgen
2. 1 Mužík Rudolf
3. 76 Weiland Angelo
 
Divize Stock-Car:
1. 615 Březina Petr
2. 240 Kohlbauer Karl
3. 77 Bauer Jennifer
 
Divize Buggy125:
1. 10 Brousek Stanislav
2. 5 Kostlivý Jakub
3. 1 Vančura Matěj
 
ETWAS AUS DER GESCHICHTE DES MOTORSPORTKLUBS
Im Jahre 1996 entschied sich eine Gruppe Motorsportbegeisterter, zum Teil aus den
Reihen der Mitglieder des AMK Domažlice, mit einem neuen Sport zu beginnen – dem
Autorallyecross. Sie suchten sich einen geeigneten Standort im Industriegebiet der Stadt aus,
das bislang nur als Deponie für Erdmaterial genutzt worden war. Sie schlossen Verträge mit
den Eigentümern der Grundstücke, ersuchten um die Baugenehmigung, bezahlten den Bericht
zur Unbedenklichkeit des Vorhabens für die Umwelt und begannen mit dem Planieren des
Deponiegeländes und dem Anschütten des Materials für die künftige Strecke. Riesige
finanzielle Mittel bezahlten Sie über mehrere Jahre den eigenen Mitgliedern, die das Geld
leihweise zur Verfügung gestellt hatten, und im Übrigen arbeiteten sie völlig unentgeltlich an
der Errichtung des Renngeländes. Nach sechs Saisons waren die Schulden des Klubs getilgt,
sodass man sogar in die Asphaltoberfläche einer Streckenkurve investieren konnte. Es
konstituierte sich ein stabiles Team der Veranstalter, wobei die diesjährige zehnte
Jubiläumssaison an die bisherigen guten Ergebnisse anknüpfen wird.
Bis heute arbeitet niemand der Veranstalter für Geld, es handelt sich um Freiwillige, um
Freunde des Motorsports. Sie opfern hunderte Stunden ihrer Freizeit und daher gebühren
Ihnen öffentliche Wertschätzung und Ehre. Bitte denken Sie beim sportlichen Wettkampf
daran, als Rennteilnehmer, Mitglieder der Begleitteams und als Zuschauer.
Albert Kundrát
DANKSAGUNG
Die Veranstaltung der Sportwettkämpfe, die Errichtung und das Betreiben des gesamten
Renngeländes wurden vor allem durch die freiwillige und äußerst aufopferungsvolle Arbeit
der Mitglieder des AMK Domažlice ermöglicht.
Unser Dank gebührt auch weiteren Organisationen und Einzelpersonen, durch deren
Verständnis, ggf. finanzielle Unterstützung, ein ausgezeichnetes und das einzige Freizeit-
Rallyecross-Areal in der westböhmischen Region entstehen konnte.
Für die Vermietung der Grundstücke:
der Verwaltung und Wartung der Straßen der Region Pilsen, Zweigstelle Domažlice
dem Grundstücksfonds der Tschechischen Republik
der Gesellschaft PRIMAGRA a.s., Tachov
den Geschwistern Zelenka
Für allfällige Interessenten an der Propagierung ihrer Firmen haben wir genügend
Raum für ihre Werbung. Kontakt: +420 702 039 718 (+420 724 366 601)
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A n l a g e 1 : Grobskizze des „Sicherheitskäfig“ - identisch für alle Fahrzeuge
aller Gruppen!!!

 

 

in PDF

Ergänzung zur Ausschreibung

In allen Kategorien sind  NUR VERBRENNUNGSMOTOREN (Benzin, Diesel) erlaubt. Alle Kombinationen mit Elektroantrieb, Hybridfahrzeuge, LPG-Antrieb usw. sind verboten.
 
Alle Rennautos müssen die Startnummer auch in der RECHTEN OBEREN ECKE DER FRONTSCHEIBE haben – schwarze Nummer auf einem weißen Feld, minimale Größe der Ziffern ist 15 cm, die
 
Startnummer muss am Start problemlos lesbar sein.
Kategorie Allrad (4 x 4) : Autos in dieser Kategorie müssen alle technischen Vorschriften für Rallyecrosswagen erfüllen. Stock-Car-Autos  mit Allradantrieb dürfen in der neuen Rennsaison in unserer Kategorie Allrad nicht starten.
 
Die Stock-Car-Autos mit Allradantrieb dürfen auch in anderen Kategorien nicht starten.
 
Kinderbuggys
- kein Allradantrieb
- Hubraum max. 250 ccm
- wieder 2 Kategorien:
a) Automatik (Variator)
b) manuelle Schaltung
 
Diese Kategorie haben wir gegründet, damit die Kinder die Fahrt genießen und die ersten fahrerischen Erfahrungen sammeln können. Für uns als Veranstalter bedeutet sie längeres Rennprogramm, das Startergeld kann die damit verbundenen Kosten nicht decken. Diese Kategorie soll vor allem den kleinsten Fahrerinnen und Fahrern Spaß bringen, nicht das Selbstbewusstsein der Eltern erhöhen, dass sie zu Hause einen „Weltmeister“ haben. Deshalb appelliere ich an die Eltern, damit sie Betrüge aller Art vermeiden. Es muss um fairen Wettkampf gehen, niemand möchte den Kindern zeigen, dass man auch mit Hilfe eines Betrugs gewinnen könnte.
Wenn ein Betrug in der Kategorie der Kinderbuggys festgestellt wird, werden beide Kategorien der Kinderbuggys  aufgehoben!!!  Und das will doch niemand von uns.